Der Kläger kritisierte an dieser Darstellung vor allem, dass er bis heute nicht wisse, was genau geplant sei, und dass es zu Projektmodifikationen gekommen sei. Konkrete Indizien dafür, dass die Beklagte die von ihr behaupteten Arbeiten nicht ausführen lassen will, vermochte er nicht zu nennen. Dass im jetzigen Stadium noch keine detaillierten Ausführungspläne existieren, vermag kein solches Indiz zu bilden, denn bis zum geplanten Baubeginn dauert es selbst nach den Vorstellungen der Beklagten heute noch ein Jahr. Im Zeitpunkt der Kündigung konnten solche Pläne erst recht nicht existieren, denn damals lag noch nicht einmal die Baubewilligung vor.