Aus der Erteilung der Baubewilligung ergibt sich ohne weiteres die Realisierbarkeit der im Baugesuch aufgeführten baulichen Massnahmen. Auch wenn die Baubewilligung die Auflage enthält, eine Bestätigung der Denkmalpflege betreffend Pläne für den Dachgeschossausbau und der Ertüchtigung der Wohnungseingangstüren und weiteren geschützten Bauteilen einzureichen, ändert dies nichts daran, dass das Projekt objektiv sehr wohl durchführbar ist, auch wenn es nach -9- Vorlage der Detailpläne möglicherweise zu Modifikationen auf Betreiben der Denkmalpflege kommen wird.