Am 14. Februar 2017 stellte die Beklagte beim Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich ein Baugesuch für einen Umbau der Liegenschaft, hauptsächlich mit dem Zweck, im Dachgeschoss 10 Wohnstudios anstelle der bisherigen 11 Mansardenzimmer zu schaffen. Daneben sollten aber auch Brandschutzmassnahmen -3- getroffen und eine neue Steigzone durch das ganze Gebäude gezogen werden. In der Folge bewilligte die Bausektion des Stadtrates das Baugesuch unter diversen Auflagen und Bedingungen mit Bauentscheid vom 7. Juni 2017.