Die Beklagte erwarb die Liegenschaft per 1. Juli 2016 von den früheren Eigentümerinnen und lud den Kläger sowie sämtliche anderen Mieter der Liegenschaft zu einer Mieterorientierung am 27. September 2016 ein, anlässlich welcher sie über eine geplante Totalsanierung der Immobilie informierte. Bei dieser Gelegenheit will der Kläger der Beklagten angeboten haben, das Mietobjekt während der Bauphase zu räumen.