Aus dem Urteil des Mietgerichts MD170023-L vom 10. April 2018 (OG-Entscheid im Anschluss; Gerichtsbesetzung: Weber, Ebnöther, Röthlisberger; Gerichtsschreiberin Musarra): "(…) 1. Sachverhalt und Prozessgeschichte 1.1. Der Kläger schloss am 28. September 2004 mit der damaligen Eigentümerin der Liegenschaft per 1. November 2004 einen Mietvertrag für ein Ladenlokal im Erdgeschoss sowie zwei Kellerabteile an der N.-str. 12 in Zürich ab. Der Mietzins wurde auf Fr. 1'580.– brutto festgelegt. Der Vertrag konnte mit einer Frist von sechs Monaten auf jedes Monatsende gekündigt werden.