2.3.3. Auch auf den Antrag um Erstreckung der Mietverhältnisse über die Mansarden (Rechtsbegehren Ziff. 3) kann nicht eingetreten werden: Die Erstinstanz erklärte die Kündigungen der Mietverhältnisse über die 4-Zimmerwohnung und über die Mansardenzimmer für gültig und prüfte von - 18 -