4.3. Im Ergebnis ist die Berufung abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Das angefochtene Urteil vom 4. Januar 2018 ist zu bestätigen. (…)" ***** Aus dem Urteil des Bundesgerichts 4A_437/2018 vom 5. Februar 2019 (Gerichtsbesetzung: Kiss, Klett, Hohl, Niquille, May Canellas; Gerichtsschreiber Brugger): „(…) 2.