Insbesondere durch die von den Klägern eingereichten Fotos der Mieterorientierung ergibt sich, dass den Klägern schon damals, d.h. am 27. September 2016, die Kündigung ihrer Mietverhältnisse in Aussicht gestellt wurde. Umso mehr erstaunt es, dass die Kläger während fünf Monaten die Beklagte nicht erneut kontaktierten, zumal sie ein Interesse daran gehabt hätten, die Kündigungen zu vermeiden. Es kann nicht der Beklagten angelastet werden, dass sie ihrerseits nicht mehr auf die Kläger zuging, schliesslich informierte sie diese bereits Ende September 2016, dass es bis Mitte 2017 zu Kündigungen kommen werde. Vielmehr wäre es Sache -9-