4.3.2.3 Würde man e contrario ein solch vages Schreiben von Mietern als ausreichend konkret akzeptieren, so würde das schützenswerte Interesse des Vermieters, pünktlich mit den Bauarbeiten zu beginnen, hinfällig, da ein Vermieter kaum je eine Garantie hätte, dass die Liegenschaft tatsächlich leer sein wird. Zudem wäre es so auch den Mietern ein Leichtes, Sanierungskündigungen als missbräuchlich anzufechten und somit Sanierungen zu blockieren (vgl. wiederum den Entscheid 4A_126/2012 vom 3. August 2012).