4.3.2.2 Die Kläger teilten der Beklagten mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 mit, anlässlich der Mieterorientierung vom 27. September 2016 hätten die Mieter angeregt und signalisiert, sie könnten es sich gut vorstellen, während der Umbauphase durch ein Rochade-System oder zeitweiliges Nicht-Bewohnen den Bauarbeiten nicht im Wege zu stehen. Sodann bekräftigen die Kläger erneut die Bereitschaft dazu mit der Bitte, ihnen mindestens sechs Monate im Voraus genauere Angaben zukommen zu lassen, damit sie sich organisieren könnten.