4.3.1.5 Der Entscheid, die Liegenschaft N.strasse xy in Zürich umfassend zu sanieren und das Dachgeschoss auszubauen, ist ausschliesslich Sache der Vermieterin. Zu den geplanten Sanierungsmassnahmen gehören der Ersatz der Küchen und Bäder, die Auswechslung sämtlicher Leitungsinstallationen, die Erneuerung von Wand- und Bodenbelägen sowie den Ausbau der Mansarden im Dachgeschoss. Diese Arbeiten führen erfahrungsgemäss zu Immissionen und Störungen, die eine Weiterbenutzung erheblich einschränken. Eine [solche] wäre mit be- -7-