sämtliche Fassaden, die Dachaufbauten und -zinnen sowie im Innern die Hauptstruktur mit allen Geschossdecken, Böden und Wänden mit der jeweiligen Ausstattung, insbesondere jedoch nicht die Küchen und Bäder bzw. Sanitärinstallationen, womit diese ohne weiteres saniert werden können. Die Unterschutzstellung bedeutet indes [auch sonst] nicht, dass überhaupt nicht saniert werden darf, sondern es sind lediglich sämtliche baulichen Massnahmen mit der Denkmalpflege der Stadt Zürich abzusprechen.