4.3.1.3 Das Baugesuch vom 14. Februar 2017, welches die Kläger selber ins Recht legten, belegt den Ausbau der Mansarden im 1. Dachgeschoss sowie die neue Steigzone durch alle Etagen im Bereich der Wohnungstüren. Mit Bauentscheid vom 7. Juni 2017 wurde der Beklagten die Baubewilligung erteilt. Das Renovationskonzept vom 16. Februar 2017 zeigt den grossen Renovationsbedarf der Liegenschaft auf und hält fest: "Komplett zu ersetzen sind die Sanitärinstallationen, die haustechnischen Anlagen sowie die Küchen". Zudem wird auf die Offerte des Totalunternehmers vom 18. November 2016 verwiesen.