Duplicando wies die Beklagte auf die Vorstellung des Bauvorhabens anlässlich der Mieterorientierung und der Schlichtungsverhandlung hin und beschrieb – unter Einreichung des Renovationskonzepts – die einzelnen geplanten Arbeiten. Weder auf diese Ausführungen zur Sanierung noch auf das Renovationskonzept gingen die Kläger ein. -5-