4.2.2 Nach Art. 271 OR kann eine Kündigung durch den Vermieter jedoch missbräuchlich sein, wenn sie treuwidrig, d.h. gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, ausgesprochen wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Vermieter kein schutzwürdiges Interesse an einer Kündigung hat (Mietrecht für die Praxis/THANEI, 9. Aufl., Zürich 2016, S. 783). Allgemein gilt eine Kündigung als treuwidrig, wenn sie ohne objektives, ernsthaftes und schützenswertes Interesse und damit aus reiner Schikane erfolgt oder Interessen der Parteien tangiert, die in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.