1.2 Die Beklagte erwarb die Liegenschaft per 1. Juli 2016 von den früheren Eigentümerinnen und lud die Kläger sowie sämtliche anderen Mieter der Liegenschaft zu einer Mieterorientierung am 27. September 2016 ein, anlässlich welcher sie über eine geplante Totalsanierung der Immobilie informierte. Im Nachgang an die Mieterorientierung vom 27. September 2016 wandten sich die Kläger mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 an die Beklagte und teilten dieser mit, dass sie die von der Beklagten angedeuteten Kündigungen vermeiden möchten, indem sie -2-