I. Übersicht zum Sachverhalt und Prozessgeschichte 1. Sachverhalt 1.1. [Die Klägerin und Berufungsklägerin sowie der Beklagte und Berufungsbeklagte] waren mehrere Jahre miteinander liiert. Im Mai 2012 kam T. und im Dezember 2015 S. zur Welt. Der Beklagte anerkannte für beide Kinder die Vaterschaft. 1.2. Im Jahr 2015 kaufte der Beklagte an der Forsterstrasse 76, 8044 Zürich, eine Wohnung. Am 19. August 2015 erfolgte eine Überweisung von der Klägerin an den - 34 -