Rechtsanwendung wäre ein solches Vorgehen auch dem Mietgericht nicht verwehrt, denn es hat einen Anspruch wie erwähnt unter allen Titeln zu prüfen. Eine gültige Gesellschaftskündigung liegt bis heute aber nicht vor. Eine Vaterschaftsanfechtung hat damit nichts zu tun. Die Ankündigung einer mietrechtlichen Kündigung im Chat vom 24. August 2016 kann so wenig als Auflösungserklärung verstanden werden wie die nachfolgenden mietrechtliche(n) Kündigungen selber. Eine Kündigung ist als Gestaltungsrecht bedingungsfeindlich.