Das Beispiel der drei Ferienreisen für 184'000.–, welches er nannte, kann jedenfalls nicht als Kleinigkeit bezeichnet werden, unabhängig davon, ob der Beklagte nun von Franken oder Euro sprach. Er hat auch sehr deutlich gemacht, dass er auf den Gedanken der Rückforderung angeblicher Darlehen erst kam nach dem Bruch zwischen den Parteien: Bevor er erfuhr, dass die Klägerin T. nicht mit ihm gezeugt hatte, betrachtete er es als seine "Lebensaufgabe", dafür zu sorgen, ein "Umfeld und auch den Wohnraum zu schaffen, in dem ein Kind so aufwachsen kann, wie es sich gehört".