Nach dem Bruch mit der Klägerin habe er ihr angeboten, ihr monatlich € 2'500.– zu zahlen, wenn sie sich eine Wohnung in Deutschland suche. Er hätte alles finanziert, auch den Umzug und die Kaution. Es hätte sich um ein monatliches Salär gehandelt, damit sie wieder auf die Beine komme. (…) Zum Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und der B. Immobilien AG führte der Beklagte aus, er habe in der Person von E. einen Makler, der sich um Liegenschaftenvermittlung und -erwerb kümmere. Also habe er keinen Anlass gehabt, eine hochschwangere Frau darum zu bitten, eine Immobilie zu suchen.