wusst, wie viel Geld sie schon ausgegeben habe, und deshalb nur gefragt, ob sie noch € 200'000.– habe. Deswegen habe man ihr die "loans" geschickt. Das Geld, das aus der Auflösung des Kontos gestammt sei, sei als "loans" bezeichnet worden, alles andere habe nicht diesen Betreff. Auf Vorhalt der Kontoauszüge der [US] Bank Q., welche im nicht geschwärzten Teil Angaben zu Überweisungen an die Klägerin enthalten, führte der Beklagte aus, dieses Konto existiere nicht mehr und sei auf August [2015] aufgelöst worden.