Auf die Frage, ob die Parteien darüber gesprochen hätten, wann und unter welchen Umständen oder in welchen Tranchen eine Rückzahlung anstehe, gab der Beklagte an, es sei vereinbart worden, "das erst zu machen, wenn das ganze Konstrukt stünde." Es habe sich ja dann aber alles im August 2016 zerschlagen und von dem ursprünglich Geplanten sei nichts übrig geblieben.