Angesprochen auf die Frage, wie die Klägerin die bei der "F." [Gesellschaft] gemäss Urk. 34 als "loans" verbuchten Zahlungen hätte zurückzahlen sollen, wo sie doch nach seinen Angaben nicht über die Mittel verfügt habe, um ihr Leben zu finanzieren, führte der Beklagte aus, das sei nicht seine Aufgabe. Seine Aufgabe sei gewesen, sie mit Liquidität zu versorgen und das Umfeld und auch den Wohnraum zu schaffen, in dem ein Kind so aufwachsen könne, wie es sich gehöre. Das sei seine Lebensaufgabe. Als er erfahren habe, dass T. nicht sein Kind sei, habe das natürlich alles geändert.