Es sei richtig, dass er und die Klägerin 2010 die Absicht gehabt hätten, die Wohnung an der O.-strasse in X. auszubauen. Schon vor der Fertigstellung sei er aber nach Dubai gezogen. "In der Zwischenzeit" hätte die Klägerin etwas in Y. bekommen sollen. Dies sei aber gescheitert, weil [aufgrund von Planungsfehlern] im Kinderzimmer ein Aufzugsschacht geendet habe, also habe man das Projekt gestrichen. Mit dem Verhältnis zwischen den Parteien habe das nichts zu tun gehabt. Darauf habe die Klägerin "auf meine Kosten" zwei Wohnungen an der P.-Strasse in X. gemietet. Dafür sei eine Firma des Beklagten aufgekommen. Er selber sei dort höchstens viermal im Jahr gewesen, um T. zu besuchen.