Bezüglich der Rückabwicklung des Projektes in Y.-X. führte sie (in Übereinstimmung mit dem Beklagten, vgl. die Protokollnotiz) aus, der gerichtliche Vergleich habe nicht etwa eine Schlusszahlung enthalten, die sie habe leisten müssen. Vielmehr habe sie die € 70'000.– zugesprochen bekommen und das Geld in der Folge "eigentlich zu 100% in Zürich … investiert".