Es stimme, dass der Beklagte ihr neben den schon angesprochenen US$ 750'000.– weitere Zahlungen geleistet habe. Die Zahlungen seien mal von der "F." [einer weiteren vom Beklagten beherrschten Gesellschaft] gekommen, mal von einer anderen Gesellschaft, und immer für Reisen, Möbel, den Kindergarten, die Krankenversicherung etc. ausgegeben worden. Auch in den Umbau der umstritte- - 21 - nen Wohnung habe sie € 80'000.– investiert und der Umzug habe ebenfalls viel Geld gekostet.