gewesen sei. Auch einer anderen Beschäftigung sei sie danach nicht nachgegangen. Auf die Frage, wie man bei der Abfassung des Mietvertrags auf den – nie bezahlten – Mietzins von Fr. 3'000.– gekommen sei, meinte die Klägerin, sie sei sich bezüglich der Beträge nicht mehr sicher, aber zuerst sei wohl der Lohn des Arbeitsvertrages auf Fr. 5'000,– und die Miete auf Fr. 4'000.– festgelegt worden. Das habe aber nicht glaubhaft gewirkt ("einfach nicht gepasst"), weil sie ja noch von irgendetwas habe leben müssen. E. habe die Beträge dann auf Fr. 6'000.– bzw. 3'000.– geändert.