Habe sie zum Beispiel eine Küche gebraucht, so habe der Beklagte ihr das Geld dafür überwiesen. Für die Möbel im Penthouse in Dubai habe er ihr ebenfalls - 20 - Geld überwiesen. Sie habe dieses letztlich für das Leben verbraucht. Ein Zusammenhang mit dem Haus in Y. habe nicht bestanden. (…)