Über das Geld habe sie verfügt, weil ihr der Beklagte in unregelmässigen Abständen Unterhaltszahlungen überwiesen habe, mal € 100'000.–, dann sechs Monate nichts usw. Auf Vorhalt, der Beklagte mache geltend, er habe ihr zwischen dem 9. August 2012 und dem 24. Juli 2015 in verschiedenen Tranchen ein Darlehen von insgesamt US$ 750'000.– gewährt, meinte sie, sie habe erst im Dezember 2016 erfahren, dass es Darlehenstranchen gewesen seien. Diese seien zuvor nie als Darlehen kommuniziert worden. Habe sie zum Beispiel eine Küche gebraucht, so habe der Beklagte ihr das Geld dafür überwiesen.