Mit S. sei die Klägerin in Dubai schwanger geworden. Der Beklagte habe sich ein zweites Kind gewünscht. Die Klägerin sei aber in Dubai nicht zurecht gekommen. Bei einem gemeinsamen Besuch in Zürich habe sie dem Beklagten gesagt, dass sie gerne in der Stadt leben möchte. Der Beklagte habe damals schon seine ganzen Konten und Geschäfte in der Schweiz gehabt, die von E. verwaltet worden seien. Er habe ihr vorgeschlagen, sich in Zürich eine Wohnung zu suchen, er werde auch nach Zürich kommen.