Im Januar 2014 sei die Beziehung wieder enger geworden. Die Klägerin sei damals nach Dubai geflogen, wo der Beklagte für sie und T. ein grosses Penthouse gemietet habe, so dass die Parteien einander "viel bzw. mehr" gesehen hätten, nämlich täglich. Es sei richtig, dass der Beklagte es auch ermöglicht habe, dass die Mutter der Klägerin diese nach Dubai habe begleiten können. Die Beziehung zum Beklagten sei enger geworden, obwohl die Klägerin damals gewusst habe, dass der Beklagte nicht nur mit seiner Ehefrau, mit der er in Dubai zusammengewohnt habe, sondern auch mit C. Kinder gehabt habe. Er habe jedenfalls auch bei der Klägerin übernachtet und viel Zeit mit ihr und T. verbracht.