Da der Beklagte nicht mehr gewollt habe, dass sie in die Villa an der O.- strasse einziehe, habe er ihr eine Wohnung in Y. kaufen wollen, damit sie und die Tochter abgesichert seien. Bis zur Fertigstellung der fraglichen Wohnung habe er dann für sie zwei Wohnungen an der P.-Strasse in X. gemietet. Der Architekt für die - 19 - Wohnung in Y. sei D. gewesen, der gleiche wie für das Projekt an der O.-strasse. Der Beklagte habe mit D. irgendwelche Geschäfte gemacht und ihm ein Darlehen von € 500'000.– gewährt. Dieses hätte dann mit [den Kosten] der Wohnung in Y. verrechnet werden sollen.