und der [vom Beklagten beherrschten] B. Immobilien AG habe man auch den Mietvertrag nur gebraucht für die "Nachhaltigkeitsprüfung der Bank": Das Hypothekarinstitut habe beide Dokumente benötigt als Bestätigung, dass die zu erwerbende Wohnung gesicherte Erträge abwerfe. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 2. November 2017 machte sie sodann geltend, man habe beide Verträge nur angefertigt, um für sie als deutsche Staatsangehörige eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu beschaffen.