3.3. Am 5. September 2017 wurde in beiden Verfahren gleichzeitig zur Hauptverhandlung auf den 2. November 2017 vorgeladen, welche wie geplant durchgeführt wurde (Prot. S. 7 ff.). Am 27. November 2017 fand eine Vergleichsverhandlung statt. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Darauf wurden die Parteien am -5- 4. Januar 2018 zur Fortsetzung der Hauptverhandlung in beiden Prozessen auf den 26. April 2018 vorgeladen. Nach Durchführung derselben erweisen sich beide Verfahren als spruchreif. (…) II. Parteivorbringen (…) III. Prozessuales 1. Zuständigkeit und Verfahrensart