Es konnte keine Einigung erzielt werden und der Klägerin wurde gleichentags die Klagebewilligung ausgestellt. (…) Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung über die umstrittene Wohnung am 4. April 2017 wurde anstelle des Betreibungsamtes Zürich 7 im Rubrum wieder der Beklagte persönlich aufgeführt. Mit Präsidialverfügung vom 8. Juni 2017 (Urk. 16) wurde dem Beklagten Frist zur Stellungnahme zur Klage angesetzt, welche innert erstreckter Frist am 16. August 2017 einging (Urk. 19-21).