2.3. Am 30. September 2015 unterzeichneten die Parteien einen "Mietvertrag für Wohnräume" über die genannte Wohnung. Laut den Vertragsbestimmungen ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten auf jedes Monatsende möglich, ausgenommen auf den 31. Dezember. Der monatliche Mietzins beträgt gemäss dem Dokument Fr. 2'800.– für die Wohnung und Fr. 200.– für Garage und Abstellplatz. Unter "Besondere Vereinbarungen" wurde festgehalten, die Nebenkosten wie Heizungs- und Warmwasserkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Radio und TV, Internet, Hauswartung und Gartenpflege sowie der kleine Unterhalt seien von der Mieterin selber zu tragen.