Rechtsprechung zu den doppelt relevanten Tatsachen ist es dem Gericht verwehrt, die Rückgabe der Wohnung oder eine Entschädigungszahlung auf einer anderen Sachgrundlage anzuordnen, etwa durch Liquidation einer Gesellschaft oder gestützt auf die Regeln der Gebrauchsleihe, soweit nicht eine (zulässige) Klageerweiterung erfolgt (MG, E. IV, insbes. E. IV.2.2.5; OG, E. III.2.3). Aus den Urteilen des Mietgerichts MB170012-L sowie MD170002-L vom 27. November 2018 (MD170002-L rechtskräftig; OG-Entscheid im Fall MB170012-L im Anschluss; Gerichtsbesetzung: Weber, Gasche, Vorburger, Gerichtsschreiberin Schenk): „(…) I. Sachverhalt und Prozessgeschichte