erlichen Kündigung zurückgestellt, weil sie Angst gehabt hätten, das investierte Geld gehe ihnen verloren. Während des vorliegenden Verfahrens habe der Kläger selber gesagt, er wolle keine Sanierung, dies sei uninteressant mit Blick auf seine eigenen Pläne mit der Liegenschaft. Der Auftrag zur Sanierung der vier (Etagen-) Duschen sei schon vergeben gewesen an eine Firma P. aus dem Tessin.