seien von den Beklagten finanziert worden; das EWZ habe nur die Zähler bezahlt. Was die Schliessung der neuen Türen angehe, stimme es zwar, dass man die Schnapper der Zimmertüren mit einer Kreditkarte öffnen könne, allerdings nur, wenn der Bewohner nicht zusätzlich den Schlüssel gedreht habe. Die Rede sei zudem von den Zimmertüren. Auf jedem Stockwerk gebe es daneben eine Haustüre, die man ohnehin nicht so leicht öffnen könne. Kein Untermieter habe sich je über die Anlage beschwert. Was die Kontrollen in der Liegenschaft angehe, beschäftigten die Beklagten einen Hauswart, der auch die anfallenden Arbeiten erledige.