Das Gericht hat dennoch den Beklagten 1 gestützt auf Art. 56 und 247 ZPO mit den wenigen konkreten Kritikpunkten sowie mit den Bildern konfrontiert, anhand derer der Kläger angebliche Mängel aufzuzeigen versuchte. Den Zustand der Liegenschaft bei der Übernahme im Jahre 2008 bezeichnete der Beklagte 1 als desolat. Die Zimmertüren seien so verzogen gewesen, dass man aus dem Flur in die Zimmer habe sehen können. Die Elektroinstallationen hätten aus den 20er oder 30er Jahren des letzten Jahrhunderts gestammt. Die Bau- und die Feuerpolizei hätten darauf bestanden, dass sie saniert würden, ebenso der Heizkessel, denn die Abgaswerte hätten den Normen nicht mehr genügt. Diese Arbeiten