2.4 Was den Vorwurf des Klägers betrifft, die Beklagten unterhielten die Liegenschaft mangelhaft und liessen diese zu einem "Gammelhaus" verkommen, sind seine Behauptungen über weite Strecken unsubstantiiert oder fallen auf ihn selber zurück. Es genügt keineswegs für eine gehörige Substantiierung, dass der Kläger geltend machen lässt, die Liegenschaft sei "einfach nicht gut unterhalten", die Beklagten wüssten "ganz genau, worum es geht" oder alle wüssten doch, was unter ordnungsgemässem Unterhalt einer Liegenschaft zu verstehen sei, wie er auf den gerichtlichen Substantiierungshinweis hin ausführen liess. Der Mangel lässt sich - 14 -