Rechnet man die zu bezahlenden Fr. 12'000.– auf 100% hoch, müssen die Beklagten bei Anwendung dieses Modells nur schon mit Erträgen von Fr. 17'143.– pro Monat kalkulieren, um überhaupt alle Rechnungen bezahlen zu können. Da die Vermietung von immerhin 23 Appartements einen nicht unbeträchtlichen Aufwand verursacht, da der Unterhalt der Möblierung zu zusätzlichen Aufwendungen führt und da unbestrittenermassen in den Untermietzinsen auch mietfremde Nebenleistungen wie das Wechseln der Bettwäsche enthalten sind, kann von einer missbräuchlichen Rendite von vornherein nicht die Rede sein.