Mit der vertraglichen Übernahme des Unterhalts durch die Beklagten repräsentiert der monatliche Nettomietzins nur gerade 70% der gesamten Kosten der Liegenschaft. Rechnet man die zu bezahlenden Fr. 12'000.– auf 100% hoch, müssen die Beklagten bei Anwendung dieses Modells nur schon mit Erträgen von Fr. 17'143.– pro Monat kalkulieren, um überhaupt alle Rechnungen bezahlen zu können.