Laut Ziff. 3 der AGB zum Mietvertrag sind nicht nur die Kosten für Heizung und Warmwasser zusätzlich von den Beklagten zu tragen, sondern auch zahlreiche sog. Betriebskosten, von Allgemeinstrom und Wasser über Entsorgung bis zur Hauswartung. Weiter verpflichtet der Mietvertrag die Beklagten auch zur Tragung der - 13 -