aus, dass der Hauptvermieter die Bewilligung voraussetzungslos erteilt. Dies kann auch im Hauptmietvertrag geschehen. Da die Zustimmung keiner bestimmten Form bedarf, ist auch eine stillschweigende Zustimmung oder eine konkludente, d.h. eine solche durch ein Verhalten möglich, aus dem die Zustimmung zu schliessen ist. Im vorliegenden Fall ist die Untervermietung der Appartements oder Geschäftsräume just der Zweck des Hauptmietvertrages. Die entsprechende Vertragsklausel enthält zwar auch die Einschränkung, die Vermietung der Appartements habe "unter Einhaltung der gesetzlichen Vorlagen" zu erfolgen.