keit und damit um den Ruf der Liegenschaft zu sorgen begann. Kreditbedarf hatte er nach eigenen Angaben aber nicht schon zur Zeit des Mietbeginns, sondern erst Jahre später, als es unter anderem um die anstehende Dachsanierung ging. Dies bestätigen auch die vom Kläger eingereichten und erst kürzlich erstellten Unterlagen, gemäss welchen Fachleute sich Gedanken zum Wert der Liegenschaft gemacht haben. Auch der Beklagte 1 führte aus, der Kläger habe den Beklagten "irgendwann in den letzten fünf Jahren" die Liegenschaft zum Kauf angeboten, wodurch die Finanzierung zu einem Thema geworden sei.