Der Mietvertrag zwischen den Parteien machte die Kündigung der bestehenden Mietverträge sogar zur Bedingung für den Beginn der (weiteren) Vertragspflichten. Nach eigenen Angaben hat der Kläger sich an der Nutzung der Räume im Erdgeschoss als erotischer Massagesalon denn auch erst gestört, als er sich um seine Kreditwürdig- - 11 -