Damit steht zumindest fest, dass der Kläger in einem Gesundheitszustand, der eine Intervention erlaubt hätte, mindestens zwei Jahre vor der Kündigung Kenntnis davon hatte, dass der erotische Massagesalon, der schon zu seiner Zeit als Betreiber des Hauses bestanden hatte, auch gestützt auf einen Vertrag der Untermieterinnen mit den Beklagten weiterhin betrieben wurde. Der Betrieb endete sodann auf Intervention der Baupolizei zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem 8. März 2016, mithin mindestens 4 ½ Monate vor der Kündigung, die der - 10 -