sen sei, antwortete er zunächst mit "unmittelbar danach, vielleicht drei bis vier Monate später". Auf die weitere Frage, ob er sich auf die Übernahme der Sache durch die Beklagten beziehe, wich der Kläger aus. Auf etliche Nachfragen meinte er, er habe "erst viel später" davon erfahren. Auf die weiteren Fragen, ob es 2009 gewesen sei oder Monate oder Jahre später, wiederholte er nur "viel später" bzw. "ein paar Jahre später". Auch der weiteren Frage, ob er es schon zur Zeit der Kündigungen im Jahre 2014 gewusst habe, wich er zunächst aus ("Also gut. Ich weiss es nicht haargenau. Ich habe nur gedacht, es sei eine riesige Sauerei.").