Der Kläger habe sich gedacht, das seien transsexuelle Personen, das seien auch Randständige, die immer versucht hätten anständig und ruhig zu sein. Später habe er gedacht, das gehe nicht mehr so, denn "dadurch bekommen Sie nirgendwo einen Kredit". Also habe er den betreffenden Mieterinnen gekündigt. Anfangs Februar 2009 wäre der Mietvertrag ausgelaufen, wenn die Beklagten ihn nicht zu einem um Fr. 1'200.– höheren Mietzins erneuert hätten. Auf die Frage, seit wann er gewusst habe, dass der Salon nach wie vor bestehe bzw. zu einem höheren Zins weiterhin vermietet gewe- -9-